Unternehmer müssen sich darauf einstellen, dass Cyber-Angriffe zukünftig nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden können. Binnen 72 Stunden müssen die Angriffe der zuständigen Datenschutzbehörde mitgeteilt werden. Noch ist die Maximalstrafe von 10.000€ nicht abschreckend genug, aber ab 2018 wird das Inkrafttreten  der Datenschutz-Grundverordnung bei einem Verstoß gegen die Verständigungspflicht bis zu 10 Millionen € oder zwei Prozent des weltweiten Konzernumsatzes ausmachen. Parallel zur Verständigungspflicht müssen Unternehmer zudem alle betroffenen Inhaber der Daten informieren, falls diese in die Hände Dritter gelangt sind oder noch schlimmer im Internet veröffentlicht wurden.

Für die Praxis heißt dies nun ihre Unternehmensorganisation auf die künftigen rechtlichen Auflagen vorzubereiten. Neben einem IT-Notfallplan, der solche Szenarien berücksichtigen sollte, ist auf ein individuell angepasstes IT-Sicherheitskonzept zu achten, dass Zugriffsregelungen, Sicherheitsrichtlinien und die Sensibilisierung der Mitarbeiter etc. beinhalten sollte. Zudem müssen IT-Sicherheitsvorfälle rechtzeitig erkannt werden.

Hier finden Sie die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde: Aufsichtsbehörden nicht-öffentlicher und öffentlicher Bereich

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei dem Aufbau Ihrer IT-Sicherheitsorganisation.

Kontakt

  • FUJITSU
  • ONLINE
  • SOPHOS
  • Wortmann-AG
  • logo_160x80_D-link
  • logo_160x80_acronis
  • logo_160x80_eset
  • logo_160x80_hp
  • logo_160x80_igel
  • logo_160x80_intel
  • logo_160x80_microsoft
  • logo_160x80_terra
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.